Verantwortlichkeiten
Das Seco ist für den Betrieb der Plattform verantwortlich. Herausgeber nutzen sie zur Publikation ihrer Amtsblätter, in denen Meldungen durch publizierende Stellen veröffentlicht werden. Diese drei Hauptakteure haben unterschiedliche Rollen:
- Der Betreiber stellt die technische Infrastruktur (das Kernsystem) bereit und definiert den Meldungsstandard.
- Der Herausgeber verwendet diesen Standard in Form vordefinierter Meldungstypen. Er sorgt dafür, dass diese Meldungstypen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
- Die publizierende Stelle erstellt auf Basis dieser Typen die eigentlichen Meldungen und veröffentlicht sie termingerecht im Amtsblatt. Sie trägt die Verantwortung für den Inhalt der veröffentlichten Meldungen.
Jede Meldung basiert somit auf einem Meldungstyp des jeweiligen Amtsblatts. Konsumenten haben keine Verantwortung – sie beziehen die Meldungen über die Amtsblätter.
Standardisierung
Dank der Standardisierung können Meldungen nach einheitlichen Filtern über geografische und föderale Ebenen hinweg gefunden werden. Zudem wird insbesondere die maschinelle Verarbeitung von Meldungen sowie die Anbindung vor- und nachgelagerter Prozesse erleichtert. Auch wird dadurch das Aufsetzen neuer Amtsblätter vereinfacht.
Der Betreiber standardisiert einen vollständigen Katalog aller Meldungselemente (Meldungselementekatalog) und modelliert damit alle möglichen Meldungstypen (Meldungstypenkatalog). Herausgeber wählen daraus die für ihr Amtsblatt passenden Meldungstypen und können diese bei Bedarf individuell konfigurieren. Publizierende Stellen nutzen die konfigurierten Meldungstypen als Grundlage für ihre Meldungen. Meldungstypen sind die Publikationsvorlagen der Meldungen.
Die standardisierte Meldung – ein kleines Glossar
Die nachfolgende Illustration zeigt eine Meldung (nach neuem Meldungsstandard) mit den wichtigsten suchrelevanten Parametern und je einem Kurzbeschrieb dazu.
Nachfolgend werden die einzelnen Begriffe kurz beschrieben.
Meldungstyp
- Ist die Publikationsvorlage für eine Meldung und bestimmt somit ihre Struktur
- Fasst strukturell und inhaltlich ähnliche Meldungen zusammen
- Gibt es für Meldungen die wiederkehrend in gleicher Form in einem gewissen Volumen publiziert werden.
- Gibt Vorgaben zu Publikationsmodalitäten und Suchparametern.
- Werden in einem zentralen Katalog allen Amtsblättern zur Verfügung gestellt.
- Können durch Herausgeber für ihr Amtsblatt verwendet und anpasst (beispielsweise umbenannt) werden.
- Herausgeber können bestimmen, welche Organisationstypen (z.B. «Gericht») auf welche Meldungstypen zugreifen dürfen.
Geschäftsfall
- Unterteilt den Meldungstypen in verschiedene Kategorien, resp. beschreibt diesen genauer.
- Wird immer zuerst im Titel angezeigt.
- Hat innerhalb eines Meldungstypen die gleichen Inhaltselemente.
- Herausgeber können über den Geschäftsfall Default-Werte für rechtliche Hinweistexte und Fristen vorgeben.
- Der Name des Geschätsfalls kann durch den Herausgeber geändert werden.
Themen
- Ist ein fix vorgegebens Set an thematischen Begriffen, die auf Meldungen gesetzt werden können.
- Ein Thema kann bereits durch den Meldungstypen vordefiniert sein.
- Mögliche Themen sind durch den Meldungstypen vordefiniert und können nicht durch den Herausgeber konfiguriert werden.
- Kann/muss je nach Meldungstyp durch die publizierende Stelle auf der Meldung hinzugefügt werden.
- Namen der Themenbegriffe können durch den Herausgeber nicht angepasst werden.
- Jede Meldung hat mindestestens ein Thema.
- Meldungen können auf der Plattform thematisch gefiltert werden.