Der neue Meldungsstandard für amtliche Bekanntmachungen basiert auf einer klaren Aufgabenteilung zwischen dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) als technischem Infrastrukturbetreiber, den Herausgebern (Bund, Kantone, Gemeinden) zur individuellen Amtsblatt-Konfiguration sowie den publizierenden Stellen, die für die inhaltliche Richtigkeit der Meldungen haften. Durch die Einführung eines zentralen, standardisierten Katalogs aus vordefinierten Meldungstypen (sach- oder subjektorientiert) und flexiblen Geschäftsfällen wird eine konsistente Filterung über alle Amtsblätter und föderalen Ebenen hinweg ermöglicht. Diese Standardisierung verbessert die Datenqualität, sichert die maschinelle Interoperabilität für vor- und nachgelagerte Fachprozesse und vereinfacht das effiziente Aufsetzen neuer Amtsblätter.
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