- Interoperabilität: Erleichtert die maschinelle Verarbeitung (Open Data) und die Anbindung vor- und nachgelagerter Fachprozesse.
- Effizienz: Vereinfacht das Aufsetzen neuer Amtsblätter durch Rückgriff auf einen zentralen Meldungstypenkatalog.
- Qualität: Gewährleistet durch vordefinierte Strukturen eine hohe Datenqualität und Rechtsgültigkeit der Publikationen.
Herausgeber wählen aus dem globalen Meldungstypenkatalog die für sie relevanten Typen aus und konfigurieren diese individuell (z. B. durch Umbenennung oder Einschränkung der Organisationstypen).
Der Meldungstypenkatalog ist in sechs Kategorien (100–600) gegliedert (siehe letztes Kapitel). Jeder Meldungstyp besitzt innerhalb dieser Kategorien eine eindeutige ID. Durch die Kombination dieser ID mit dem Kürzel des jeweiligen Amtsblatts entsteht die spezifische ID des Amtsblatt-Meldungstyps. Diese dient zugleich als Präfix für die effektive Meldungsnummer. Wird eine Meldung in mehreren Amtsblättern veröffentlicht, ist für die Nummerierung stets das Präfix des primären Amtsblatts massgebend.
Die nachfolgende Illustration zeigt eine Meldung nach neuem Meldungsstandard mit den wichtigsten suchrelevanten Parametern und je einem Kurzbeschrieb dazu.
Eine Meldung basiert immer auf einem Meldungstypen. Er entspricht der Schablone einer Meldung.
Eine Meldung muss in einem Amtsblatt (primär) veröffentlicht werden und kann in beliebig vielen Amtsblättern zusätzlich (sekundär) veröffentlicht werden.
Eine Meldung hat immer mindestens ein Thema. Je nach Meldungstyp können Meldungen auch mehrere Themen zugewiesen werden.
Eine Meldung kann keine, eine oder mehrere betroffene Kantone oder Gemeinden haben.
Eine Meldung hat immer einen möglichst sprechenden Titel. Dieser setzt sich immer aus Geschäftsfall und den pro Meldungstyp definierten Inhaltselementen zusammen.
Eine Meldung hat immer mindestens einen Geschäftsfall.
Eine Meldung hat mindestens zwei Inhaltselemente.
Eine Meldung kann einen Block mit einem rechtlichen Hinweis (Rechtsmittel, Hinweise zur Auflage), maximal zwei unterschiedliche Fristen und der Angabe zur Kontaktstelle haben.
Eine Meldung hat mit der publizierenden Stelle immer einen Absender. Jede publizierende Stelle ist einem bestimmten Organisationstyp zugewiesen (z.B. «Gericht» oder ein «Konkurs-/Betreibungsamt»).